Bei Dampfanlagen sind viele Parameter zu beachten. Allen voran ist der Aufstellungsort entscheidend, da bestimmte TÜV-Vorschriften wie z.B. die Raumbeschaffenheit, Zu- und Abluft sowie Brandschutz (F90) einzuhalten sind. Möchte man einen Dampferzeuger aufstellen, so muss der zuständige Bezirksschornsteinfegermeister kontaktiert werden, um mit ihm alle Einzelheiten sowie Formalitäten abzusprechen. Außerdem muss jeder Dampfkessel beim zuständigen Umweltamt angemeldet werden. Nach Fertigstellung muss die Dampfanlage vom TÜV abgenommen werden.
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